Stöppken-St.-Martins-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Gründung in Vorbereitung

Die Unterlagen.
Ganz ohne Aktenlabyrinth.

Hier stehen der Satzungsentwurf und leere Vorlagen für die geplante Gründungsversammlung. Sie sind offen zur Prüfung und noch nicht beschlossen.

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Der Verein ist noch nicht gegründet. Diese Dokumente belegen weder eine Gründung noch eine Wahl oder Freigabe. Ausgefüllte Protokolle, Unterschriften und persönliche Angaben gehören nicht auf die Website.

Entwürfe und Vorlagen

Lesen. Prüfen. Gemeinsam entscheiden.

Jedes Dokument lässt sich einzeln öffnen und drucken. Die Texte bleiben auch ohne JavaScript lesbar.

01SatzungEntwurf

Satzungsentwurf

Arbeitsfassung, nicht beschlossen und wegen offener Vertretungsregelung noch nicht beschlussreif. Stand: 8. Oktober 2026.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein soll den Namen „Stöppken-St.-Martins-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung“ führen.

(2) Sitz soll Wermelskirchen sein. Der Verein soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

(3) Der Zusatz „n. e. V.“ wird zur Kennzeichnung der geplanten Organisationsform verwendet.

§ 2 Zweck

(1) Gemeinschaftliche Pflege des örtlichen Martinsbrauchtums, insbesondere ideelle Planung, Unterstützung und Durchführung von Martinsumzügen und damit verbundener Aktivitäten.

(2) Kein auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteter Hauptzweck.

(3) Keine Behauptung steuerlicher Gemeinnützigkeit ohne entsprechende Feststellung.

(4) Keine hoheitlichen Befugnisse.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Zweck unterstützt.

(2) Aufnahme durch Antrag in Textform und Beschluss des Vorstands.

(3) Ende durch Austritt in Textform, Tod oder Ausschluss aus wichtigem Grund. Vor einem Ausschluss ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; gegen ihn kann binnen eines Monats die Mitgliederversammlung angerufen werden.

§ 4 Beiträge und Mittel

(1) Zunächst keine Pflichtbeiträge. Eine künftige Beitragsordnung bedarf eines Beschlusses.

(2) Mittel dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden.

(3) Keine Nachschusspflicht der Mitglieder.

§ 5 Organe und Vorstand

(1) Organe sind Mitgliederversammlung und Vorstand.

(2) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Personen.

(3) Vor Gründung zu entscheiden: Einzelvertretung oder gemeinsame Vertretung. Die nicht gewählte Alternative ist aus der zu beschließenden Satzung zu entfernen.

(4) Amtszeit zwei Jahre; Wiederwahl möglich.

(5) Jährlicher Rechenschaftsbericht.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal jährlich.

(2) Einladung in Textform mit Tagesordnung, mindestens 14 Tage vorab.

(3) Präsenz-, hybride oder virtuelle Versammlung nach gesetzlichen Anforderungen.

(4) Eine Stimme je Mitglied. Im Übrigen einfache Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes verlangen.

(5) Beschlüsse sind zu protokollieren.

§ 7 Satzungsänderung

Dreiviertelmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, soweit rechtlich zulässig. Änderungen des Vereinszwecks nach gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 8 Auflösung

Dreiviertelmehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen, soweit rechtlich zulässig. Vermögensverwendung nach Begleichung aller Verbindlichkeiten durch gesonderten Beschluss für einen ideellen Zweck.


Prüfvorbehalte: Namensfreigabe, Vertretungsregelung, Haftung handelnder Personen, steuerliche Einordnung, Veranstalterverantwortung. Dies ist keine beschlossene Satzung.

02GründungschecklisteOffene Aufgaben

Checkliste zur Gründungsversammlung

Voraussichtlicher Termin: 17. Oktober 2026. Ausweichtermin: 1. November 2026.

  • ☐Schriftliche Freigabe zur Namensnutzung eingeholt
  • ☐Gründungsmitglieder und Versammlungsort bestätigt
  • ☐Uhrzeit und Einladung festgelegt
  • ☐Vereinszweck und Satzung geprüft
  • ☐Einzel- oder Gesamtvertretung entschieden
  • ☐Leere Protokollvorlage und Satzung vorbereitet
  • ☐Versammlungsleitung und Protokollführung bestellt
  • ☐Satzung beraten und beschlossen
  • ☐Vorstand gewählt und Wahlannahme dokumentiert
  • ☐Nicht-Eintragung beschlossen
  • ☐Beschlüsse und Unterschriften privat archiviert
  • ☐Steuerliche Pflichten, Versicherung und Veranstalterrolle geklärt
  • ☐Logo- und Medienfreigabe gesondert eingeholt

Vermerk: Kein Häkchen wird durch die Veröffentlichung dieses Dokuments automatisch gesetzt.

03TagesordnungVorläufig

Tagesordnung der geplanten Gründungsversammlung

17. Oktober 2026, Uhrzeit und Ort offen. Ersatztermin: 1. November 2026.

  1. Eröffnung und Bestellung der Versammlungsleitung
  2. Feststellung des Gründungswillens
  3. Beratung und Beschluss der Satzung
  4. Entscheidung über die Vertretungsregelung
  5. Wahl der zwei Vorstandsmitglieder und Annahme der Wahl
  6. Beschluss zur Nicht-Eintragung
  7. Regelung etwaiger Beiträge und Ausgabengrenzen
  8. Aufgaben, Zuständigkeiten und nächster Sitzungstermin
  9. Sonstiges, insbesondere Anträge zur Vermehrung der Formulare

Mitbringen: Satzungsentwurf, Protokollvorlage, gesonderte Anwesenheitsliste und Schreibgeräte.

04GründungsprotokollLeere Vorlage

Gründungsprotokoll

LEERE VORLAGE, NICHT UNTERSCHRIEBEN

Vorgesehener Verein: Stöppken-St.-Martins-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Datum: __________

Ort: __________

Beginn: __________

Versammlungsleitung: __________

Protokollführung: __________

Anwesende Gründungsmitglieder: separate, nicht öffentliche Anwesenheitsliste.

  1. Gründungswille festgestellt: __________
  2. Satzungsfassung vom __________ beraten und beschlossen.
    Stimmen: Ja ___ / Nein ___ / Enthaltungen ___
  3. Vertretungsregelung gemäß beschlossener Satzung: __________
  4. Vorstandswahl, Person A: __________
    Stimmen: ___ / Wahl angenommen: ___
  5. Vorstandswahl, Person B: __________
    Stimmen: ___ / Wahl angenommen: ___
  6. Beschluss zur Nicht-Eintragung.
    Stimmen: Ja ___ / Nein ___ / Enthaltungen ___
  7. Beitrags- und Ausgabenbeschlüsse: __________
  8. Sitzungsende: __________

Unterschrift Versammlungsleitung: __________

Unterschrift Protokollführung: __________

Datenschutz: Ein ausgefülltes oder unterschriebenes Protokoll darf nicht öffentlich hochgeladen werden.

05MitgliedsantragLeere Vorlage

Mitgliedsantrag

LEERE VORLAGE, NICHT AUSFÜLLEN AUF DIESER WEBSITE

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den geplanten Stöppken-St.-Martins-Sonderstab für Sicherheit und Spazierordnung n. e. V.

Name: ____________________

Kontakt für Vereinskommunikation: ____________________

Datum: ____________________

Unterschrift: ____________________

Über die Aufnahme entscheidet nach Gründung der Vorstand gemäß Satzung.

Datenschutz: Dieses Formular herunterladen oder ausdrucken und vertraulich übergeben. Niemals ausgefüllt in GitHub oder auf dieser öffentlichen Seite speichern.